Zelter-Plakette im Krönungssaal von Aachen übergeben

MGV „Eintracht“ Morsbach erhält die von Bundespräsident Joachim Gauck unterschriebene Urkunde

Im Krönungssaal von Aachen wurden 15 Chöre und 6 Musikvereine mit der Zelter-Plakette ausgezeichnet. Diese Auszeichnung des Bundespräsidenten erhalten Chor- und Musikvereinigungen, die 100 Jahre bestehen als Anerkennung und Auszeichnung für besondere Verdienste um die Pflege des Laienmusizierens.

Die von der Kulturministerin Ute Schäfer durchgeführte Verleihung fand in einem feierlichen Rahmen statt. In Grußworten wurden den Laienchören und –orchestern eine Bereicherung des kulturellen und sozialen Lebens in NRW bescheinigt. “Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Konzertangebot in unserem Land. Gleichzeitig stiften sie Zusammenhalt. Dank der guten Organisation und des herausragenden musikalischen Niveaus ist die Laienmusik ein Aushängeschild für die Kultur in NRW“, erklärte Ministerin Schäfer.

Die Landesregierung überreicht die Plaketten jedes Jahr im Rahmen eines zentralen Festaktes als Zeichen der Anerkennung. Ausgerichtet wurde die Ehrung durch den Chorverband NRW und den Chorverband Städteregion Aachen gemeinsam mit dem Landesmusikrat NRW.

Aus der Hand von Ministerin Ute Schäfer erhielt stellvertretend für MGV „Eintracht“ Morsbach der 1. Vorsitzende Kunibert Schäfer und der 1. Kassierer Ulli Bender die Zelter-Plakette mir Urkunde.

Auch die mitgereiste Sängergruppe des MGV „Eintracht“ Morsbach hat mit Stolz an der Ehrung teilgenommen.  Den großartig gestalteten Festakt im Krönungssaal und die hervorragenden Musikbeiträge im Rahmen des Festaktes waren ein einmaliges Erlebnis. Der MGV „Eintracht“ Morsbach pflegt als Eintrachtfamilie und als Botschafter Deutschlands im Ausland im Sinne von Zelter, dem Namensgeber der Plakette, die Chormusik und das kulturelle Leben. Die Plakette zeigt auf ihrer Vorderseite das Bildnis Carl Friedrich Zelter (1758–1832) – Gründer der ersten Liedertafel und Direktor der Sing-Akademie zu Berlin und auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift „FÜR VERDIENSTE UM CHORGESANG UND VOLKSLIED“.

Die Anerkennung wird einen angemessenen Platz im Vereinslokal erhalten.

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